Liebe Kindergarteneltern,
wie Sie alle mitbekommen haben, sind die Kindergärten in Deutschland durch Verordnung des jeweiligen Bundeslandes zur Eindämmung des Corona-Virus geschlossen worden. Nun hat das Kultusministerium jedoch angekündigt, dass es "plant, ab dem 18. Mai die Betreuung an den Kitas in Richtung eines reduzierten Regelbetriebs schrittweise auf bis zu 50 Prozent der Kinder auszuweiten." Wie dies umgesetzt werden soll, ist noch nicht bekannt.
Wir möchten, sollten wir keine anderslautenden Bestimmungen bekommen, zunächst einmal allen Eltern ermöglichen, wieder (einigermaßen) geregelt ihrer Arbeit nachzugehen. Folgende "Vorränge" sind angedacht: Zunächst werden die Kinder aufgenommen, die aktuell (oder künftig) einen Anspruch um Sinne der (erweiterten) Notbetreuung haben, also Kinder, deren Eltern in der "kritischen Infrastruktur" arbeiten. Danach werden die Kinder aufgenommen, bei denen alle Erziehungsberechtigen einen "präsenzpflichtigen Arbeitsplatz" haben (Alleinerziehende haben dabei Vorrang). Danach werden die Kindre aufgenommen, bei denen ein Elternteil zwar zu Hause ist, aber in Home-Office arbeitet. Sollten danach noch Plätze frei sein, kommen die zum Zug, deren Kindern noch nicht berücksichtigt wurden.
Generell gelten folgende Regeln:
Was eine verminderte Betreuung für den Elternbeitrag bedeutet, ist noch offen. Für April und Mai sind die Elternbeitäge "ausgesetzt" und so, wie es aktuell aussieht, werden sie auch nicht mehr nachträglich eingefordert.
Für die Zukunft befürworten wir eine Eltrenbeitragshöhe, die an die Anzahl der Tage gekoppelt ist, an denen das Kind den Kindergarten besucht.
Hierzu sind wir einerseits mit der Kommune im Gespräch und warten andererseits auf neue, staatliche Bestimmungen.
Nähere Infos gibt es beim Kultusministerium. Die konkreten Verordnungen sind hier.